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Verbesserungsbeiträge für die Kläranlage Winkelhaid

Wissenswertes über Verbesserungsbeiträge

Fragen und Antworten:

1. Warum werden Verbesserungsbeiträge erhoben?

Die Gemeinde Winkelhaid erneuert derzeit ihre inzwischen über 35 Jahre alte Kläranlage und investiert voraussichtlich 6 Mio. Euro in die Entsorgungssicherheit. Das Maßnahmenpacket umfasst die Erneuerung des Betriebsgebäudes (Neubau), Neubau des Nachklärbeckens, Umbau des bestehenden Nachklärbeckens, Erneuerung der Betriebstechnik (Rechen, Sandwaschanlage, Fällmittelstation, Steuertechnik, usw.), Anschluss des Ortsteils Ungelstetten an Winkelhaider Kläranlage. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist die Gemeinde Winkelhaid nun verpflichtet, diese Investitionskosten in Form von Beiträgen bzw. Gebühren auf die Grundstückseigentümer umzulegen (Prinzip der Kostendeckung). Der Winkelhaider Gemeinderat wird nach Vorliegen der Berechnungsgrundlagen entscheiden welchen Teil der o.g. Kosten über die Gebüren und welchen über die Verbesserungsbeiträge finanziert wird.

2. Verbesserungsbeiträge, was sind das?

In Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Aufwand für die Herstellung oder die Verbesserung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen von den Grundstückseigentümern oder den Erbbauberechtigten getragen werden muss.
Verbesserungsbeiträge sind ein besonderes Entgelt dafür, dass einem Grundstück durch die Verbesserung einer öffentlichen Einrichtung wie z. B. der Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung ein Vorteil erwächst.
Der Verbesserungsbeitrag kann bei jeder Verbesserungsmaßnahme im Bereich der öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Verbesserungsbeiträge können erhoben werden für
• die Wasserversorgungseinrichtung
• die Entwässerungseinrichtung
Alle weiteren Grundlagen zur Erhebung von Verbesserungsbeiträgen werden in der entsprechenden Verbesserungsbeitragssatzung der Gemeinde Winkelhaid geregelt, welche im Jahre 2021 verabschiedet wird. Diese kann, nach Inkrafttreten im Rathaus oder online auf www.winkelhaid.de eingesehen werden.

3. Wie wird der Beitrag berechnet?

Der Verbesserungsbeitrag berechnet sich nach der Grundstücks- und nach der Geschossfläche.

Die Geschossfläche berechnet sich nach den Außenmaßen der Gebäude in den ausgebauten Geschossen. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Die ausgebaute Dachgeschossfläche wird auf 50% der Fläche des darunterliegenden Geschosses beschränkt. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtline hinausragen. Garagen sind beitragspflichtig, sobald sie einen Zugang zum Wohnhaus haben oder tatsächlich an die Wasserversorgungs- Entwässerungsanlage angeschlossen sind. Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Wasserversorgung auslösen werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude (-teile), die tatsächlich einen Wasser- Abwasseranschluss haben.
Bei unbebauten Grundstücken werden zunächst 25 % der Grundstücksfläche als fiktive Geschossfläche angesetzt.

4. Welche Grundstücke sind beitragspflichtig?

Ein Verbesserungsbeitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte bzw. gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben, die ein Recht zum Anschluss an die Wasser- Abwasserversorgung haben, oder tatsächlich an der Wasserversorgungs- Entwässerungsanlage angeschlossen sind.

 

zur Flächenerfassung der Firma Bitterwolf

5. Es sind fremde Leute vor der Tür, soll ich sie ins Haus lassen?  Was soll den genau angeschaut werden?

Die Mitarbeiter werden sich ausweisen. Die Namen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Winkelhaid ersichtlich.

Im Normalfall werden nur die Außenflächen des Gebäudes gemessen und ein Betreten des Hauses ist nicht nötig. Dies könnte nur bei Unklarheiten bezüglich eines Dachgeschossausbaues sein. Selbstverständlich müssen sie nicht das Betreten Ihres Hauses gestatten. Es wird dann vermerkt und wir können das auch im Nachgang klären. Sie erhalten auch nach Abschluss der Arbeiten ein Aufmaßblatt zur Kontrolle und evtl. Berichtigungen.

6. Und wie geht es weiter?

Sobald wir die nötigen Berechnungsgrundlagen vollständig erstellt haben und der Gemeinderat über den Verteilungsmaßstab beschlossen hat, werden wir die Bürgerinnen und Bürger – soweit möglich – in Bürgerversammlungen informieren. Es werden auch Beispielrechnungen aufgezeigt. Die Beiträge werden auch in Teilraten erhoben.  Sie bekommen nach dem Aufmaß auch ein entsprechendes Protokoll zugesendet, das sie prüfen und bei evtl. Unstimmigkeiten auch geändert werden kann Die Mitarbeiter der Firma Bitterwolf werden Ihre Fragen – soweit möglich – ebenfalls gerne beantworten.

Kläranlage Winkelhaid