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Der Wassercent in Bayern kommt

NÜRNBERGER LAND (lra) – Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Bayern der sogenannte Wassercent. Die neue Abgabe soll zu einem möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen. Wer Grundwasser aus einem eigenen Brunnen entnimmt, ist zur Zahlung verpflichtet. Dazu gehören öffentliche Wasserversorger, Unternehmen und Privatpersonen.

Haushalte, die ihr Wasser über die Wasserversorgung beziehen, gelten nicht als direkte Nutzer.