die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hat den Schutz der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel. Dem Erhalt natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse kommt dabei große Bedeutung zu. Nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, alle sechs Jahre (aktueller Berichtszeitraum 2025-2030) einen Bericht an die EU-Kommission zu übermitteln, der Aussagen zum Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und Arten enthält.