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Information über die Beendigung der temporären Höherauslastung nach § 49b Abs. 3 EnWG ab 31.03.2024 auf TenneT-Freileitungen

Auf den
nachfolgenden Leitungen wird die temporäre Höherauslastung zum 31.03.2024 beendet (§ 49b Abs.
3 Satz 5 EnWG)