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Bauleitplanverfahren

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit "Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan"

Der Gemeinderat der Gemeinde Winkelhaid hat in seiner Sitzung am 27.11.2012 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (FNP/LP) nach § 5 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.06.2025 ortsüblich bekanntgemacht. Die Neuaufstellung erfolgt im Regelverfahren.

Der Geltungsbereich des FNP/LP umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Winkelhaid mit einer Gesamtfläche von etwa 645 ha und ergibt sich auch aus dem nachstehenden Lageplan, der Teil dieser Bekanntmachung ist. Das Gemeindegebiet umfasst dabei mehrere Teilflächen, die durch gemeindefreies Gebiet voneinander getrennt sind.

Der bisher wirksame FNP/LP der Gemeinde Winkelhaid datiert aus dem Jahr 2000 und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an solch ein Planwerk. Der FNP/LP wird als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. In ihm ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde darzustellen. Bei der Aufstellung des FNP/LP werden die grundlegenden Standortfragen insbesondere für das künftige Wohnen und Gewerbe in der Gemeinde geklärt, der FNP/LP enthält aber auch Aussagen zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

Der Entwurf des FNP/LP wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Winkelhaid in seiner Sitzung am 25.11.2025 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des FNP/LP mit Planblatt, Begründung und Umweltbericht, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen stehen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

02. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026

auf der Internetseite der Gemeinde Winkelhaid unter dem Punkt „Rathaus“ - „Bauamt“ - „Bauleitplanverfahren“ (https://winkelhaid.de/rathaus/bauamt/bauleitplanverfahren#overlay-context=) zur Einsicht bereit.

Zudem liegen die Unterlagen während des Beteiligungszeitraums im Rathaus Winkelhaid, Penzenhofener Str.1, 1. OG, Zimmer 19, 90610 Winkelhaid, während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 08.00-12.00 Uhr, 13.00-15.30 Uhr, Mittwoch 08.00-12.00 Uhr, 14.00-18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.00-12.00 Uhr) öffentlich aus und können eingesehen werden. Geänderte Öffnungszeiten während der Weihnachtsfeiertage und zum Jahreswechsel entnehmen Sie bitte den aktuellen Hinweisen auf der Homepage der Gemeinde Winkelhaid.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Planung elektronisch per E-Mail an bauamt@winkelhaid.de, aber auch z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Winkelhaid, Penzenhofener Straße 1, 90610 Winkelhaid, Tel.: 09187/9720-0, Fax: 09187/9720-20, abgegeben werden. Zudem können Stellungnahmen auch telefonisch unter 09187/9720-0 zu Protokoll gegeben werden. Außerhalb der o.g. Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme oder zur Niederschrift von Stellungnahmen vereinbart werden.

Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichtes zur Planung (zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Mensch, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, sowie deren Wechselwirkungen), sowie in Form von Themenkarten (zu Arten und Lebensgemeinschaften, Biotopverbund, Bodenkarte, Boden, Klima, Landschaftsbild sowie Freizeit und Erholung) vor. Ferner liegen  umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern zur Einsichtnahme vor:

Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit
02. Dezember 2025 bis 16. Januar 2026