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Hundekot im Futter sorgt für Probleme in der Landwirtschaft

Beim Ausführen von Hunden sorgen deren Hinterlassenschaften für große Probleme.

Betreten von Wiesen und Feldern

Hundekot im Futter sorgt für Probleme

Viele Menschen freuen sich derzeit über die Schönheiten der Natur.

Gesetzliche Regelungen zu deren Schutz sind im Bayerischen Naturschutzgesetz festgelegt.
In Artikel 30 ist bestimmt, dass „landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden dürfen.

Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.“

Dies ist eine klare gesetzliche Regelung, die aber leider viele anscheinend nicht kennen oder nicht beachten.
Beim Ausführen von Hunden sorgen zudem deren Hinterlassenschaften für große Probleme.

Hunde können mit dem Parasiten „Neospora caninum“ befallen sein, so der Präsident der mittelfränkischen Tierärzte Dr. Peter Schieber.
Wird infizierter Hundekot von Milchkühen über Futter von Feldern und Wiesen aufgenommen, kann dies zu Unfruchtbarkeit, Fehl- und Totgeburten führen. Dies bestätigen immer wieder amtliche Untersuchungen
.

Solches kann verhindert werden, wenn Hunde während der Nutz- bzw. Vegetationszeit nicht auf landwirtschaftlich genutzte Wiesen und Felder gelassen werden.

Tragen Sie zum Wohl unserer Tiere und zur Gewinnung von hochwertigem und sauberem Futter bei, bittet Leitender Landwirtschaftsdirektor Werner Wolf vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.