Wasserrecht: Bürgerinformation zu Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten

Dabei hat sich zum wiederholten Male gezeigt, dass durch undichte Heizölbehälter die Hochwassersituation vor Ort drastisch verschärft wird. Ausgelaufenes Öl verursacht große Schäden, wobei nicht nur die Eigentümer havarierter Öltanks betroffen sind, sondern auch deren Nachbarn sowie Natur und Öffentlichkeit. Den Betreibern von Heizölverbraucheranlagen, dies betrifft insbesondere auch private Ölheizungen mit den zugehörigen Heizöllagerungen, kommt auf Grund gesetzlicher Betreiberpflichten besondere Verantwortung für den sicheren Betrieb der Anlage zu.
In Überschwemmungsgebieten und sonstigen hochwassergefährdeten Bereichen sind Anlagen und Anlagenteile von Heizöllagerungen grundsätzlich entweder so zu errichten, dass sie vom Hochwasser nicht erreicht werden können oder so zu sichern, dass sie bei Hochwasser nicht aufschwimmen oder ihre Lage verändern. Darüber hinaus muss sowohl ein Eindringen von Hochwasser in Entlüftungs-, Befüll- oder sonstige Öffnungen als auch mechanische Beschädigung z.B. durch Treibgut oder Eisstau ausgeschlossen werden.
Aus der Lage im Überschwemmungsgebiet, im Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet ergeben sich daneben zusätzliche Anforderungen im Hinblick auf einmalige Prüfungen bei Inbetriebnahme, wesentlicher Änderung und Stilllegung, sowie auf anlagenspezifisch vorgesehene periodische Prüfungen im fünf- bzw. zweieinhalb-jährigen Turnus. Die Prüfungen sind jeweils durch einen anerkannten Sachverständigen durchführen zu lassen.
Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter http://www.lfu.bayern.de/wasser/umgang_mit_wgs/heizoelverbraucheranlagen/index.htm sowie in der Publikation „Sichere Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
Das Faltblatt erhalten Sie bei Ihrer Kommunalverwaltung, beim Landratsamt Nürnberger Land oder im Internet unter http://www.lfu.bayern.de/publikationen/index.htm.
Für konkrete Fragen steht Ihnen das Landratsamt Nürnberger Land, Sachbereich Wasserrecht und Bodenschutz unter wasser@nuernberger-land.de sowie unter den Rufnummern 09123 / 950 - 6230 und - 6232 zur Verfügung.
Bild: Bayerisches Landesamt für Umwelt